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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, Messen und Schulungen der Moravan Warenhandelsgesellschaft mbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche von Moravan Warenhandelsgesellschaft mbH, Ria-Burkei-Straße 20, 81249 München, Deutschland (nachfolgend „Veranstalter“ oder „wir“) organisierten Schulungen, Seminare, Messen, Workshops und sonstigen Veranstaltungen.

1.2 Diese AGB gelten sowohl für Kunden, die als Teilnehmer an Veranstaltungen oder Schulungen teilnehmen, als auch für Aussteller, die an von Moravan durchgeführten Messen oder Hausmessen teilnehmen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen von Kunden oder Ausstellern werden nicht anerkannt, es sei denn, Moravan stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Anmeldung oder Buchung einer Veranstaltung geltende Fassung der AGB.


2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Präsentation von Veranstaltungen, Schulungen oder Messebeteiligungen auf unserer Webseite, in Katalogen oder sonstigen Werbematerialien stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern lediglich eine Einladung zur Abgabe einer Anmeldung durch den Kunden oder Aussteller.

2.2 Die Anmeldung zu einer Veranstaltung oder Messe erfolgt über unsere Webseite, per E-Mail oder schriftlich. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Anmeldung schriftlich oder in Textform bestätigen oder die Teilnahmegebühr in Rechnung stellen.

2.3 Falls eine Zahlung über Sofortzahlmethoden (z. B. PayPal, Kreditkarte) erfolgt, kommt der Vertrag ausnahmsweise bereits mit der Zahlungsanweisung des Kunden an den Zahlungsdienstleister zustande.

2.4 Anmeldungen zu Schulungen oder Veranstaltungen sind verbindlich. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nur bei vollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn.

2.5 Moravan behält sich vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bestimmte Veranstaltungen nur für bestimmte Berufsgruppen anzubieten.


3. Teilnahmebedingungen für Schulungen und Veranstaltungen

3.1 Die Teilnahmebedingungen, einschließlich Regelungen zu Anmeldung, Durchführung und Stornierung, sind in den jeweiligen Veranstaltungsbedingungen festgelegt. Sind keine spezifischen Veranstaltungsbedingungen vorhanden, gelten diese AGB.

3.2 Falls eine Veranstaltung eine begrenzte Teilnehmerzahl hat, erfolgt die Platzvergabe in der Reihenfolge des Zahlungseingangs.

3.3 Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen sind die Teilnahmegebühren spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung, jedoch mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, zu zahlen.

3.4 Rücktritt oder Umbuchung sind bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Danach bleibt die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt. 

3.5 Sollte eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden müssen, informiert Moravan die Teilnehmer unverzüglich. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Reisekostenerstattung, sind ausgeschlossen. 

3.6 Während der Veranstaltung sind die Teilnehmer verpflichtet, sich an die geltende Hausordnung des Veranstaltungsorts sowie an die Anweisungen der Organisatoren zu halten. 

3.7 Moravan behält sich vor, Teilnehmer, die den Ablauf der Veranstaltung stören oder gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. 


4. Teilnahmebedingungen für Messen und Aussteller 

4.1 Unternehmen können sich als Aussteller für von Moravan organisierte Messen oder Hausmessen anmelden. 

4.2 Die Standplatzvergabe erfolgt nach Ermessen des Veranstalters. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Standfläche. 

4.3 Die Preise für Messestände sind in der jeweiligen Buchungsbestätigung ausgewiesen und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. 

4.4 Stornierungen durch den Aussteller sind bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30 % der Standgebühr möglich. Bei späterer Stornierung wird die volle Standgebühr fällig. 

4.5 Der Aussteller verpflichtet sich, die Standfläche rechtzeitig aufzubauen und nach Veranstaltungsende in ordnungsgemäßem Zustand zu verlassen. 

4.6 Werbemaßnahmen des Ausstellers dürfen nur innerhalb der eigenen Standfläche erfolgen.

4.7 Moravan ist berechtigt, Messen oder Hausmessen aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen zu verschieben oder abzusagen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Bereits geleistete Standgebühren werden anteilig erstattet. 


5. Leistungsumfang und Änderungen von Veranstaltungen 

5.1 Die in der Veranstaltungsbeschreibung angegebenen Inhalte und Referenten sind vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen. 

5.2 Moravan behält sich vor, Veranstaltungen oder Schulungen in einem anderen Format oder an einem anderen Ort durchzuführen, sofern dies für die Teilnehmer zumutbar ist. 

5.3 Falls eine Veranstaltung aus organisatorischen Gründen nicht stattfinden kann, wird dem Teilnehmer ein Ersatztermin oder eine alternative Veranstaltung angeboten. 

5.4 Bei Online-Kursen ist der Zugang passwortgeschützt und nur für einen registrierten Teilnehmer nutzbar. 


6. Haftung und Datenschutz 

6.1 Moravan haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. 

6.2 Für Schäden, die durch Teilnehmer oder Aussteller während einer Veranstaltung entstehen, haften diese selbst. 

6.3 Foto- und Videoaufnahmen, die während Veranstaltungen erstellt werden, können von Moravan zu Werbezwecken genutzt werden. Teilnehmer und Aussteller erklären sich mit der Veröffentlichung einverstanden, sofern sie nicht ausdrücklich widersprechen. 

6.4 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. 


7. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen 

7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

7.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, sofern der Teilnehmer oder Aussteller Kaufmann im Sinne des HGB ist. 

7.3 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 


 Stand: 01.04.2025